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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 21/13 (BFH)
§§: GewStG § 2 Abs. 1, GewStG § 5, GewStG § 7, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Personengesellschaft, Liquidation, Veräußerungsgewinn, Schiff
Rechtsfrage: Ist die Tätigkeit einer zum Zweck des Erwerbs, Betriebs und der Veräußerung eines Seeschiffs gegründeten Ein-Schiffs-GmbH & Co. KG, die liquidiert wurde, nachdem sie den von ihr bestellten Schiffs-Neubau noch vor seiner Ablieferung an eine Fondgesellschaft veräußert hatte, der Abwicklung oder allmählichen Aufgabe eines nicht begonnenen originär gewerblichen Betriebs zuzurechnen, oder handelt es sich um die werbende Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 11.04.2013
Vorinstanz/AZ: 6 K 185/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 19 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.10.2016
Erledigungs-Az: IV R 21/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 28 06