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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 46/13 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, GewStG § 2 Abs. 1, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 85, AO § 88, AO § 89 |
Schlagwörter | Freiberufliche Tätigkeit, Abgrenzung, Neue Tatsache, Pflichtverletzung |
Rechtsfrage: | Erzielt eine auf technische Übersetzungen spezialisierte GbR Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb? Stellt die konkrete Höhe der in einer ausländischen Betriebsstätte erzielten Gewinne auch dann eine neue Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO dar, wenn dem Finanzamt die Existenz der ausländischen Betriebsstätte und der ausländischen Gewinne dem Grunde nach bekannt war? Hat eine Abwägung der Verletzung der Ermittlungspflicht durch das Finanzamt und der Mitwirkungspflicht durch die Klägerin zu erfolgen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 883/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 26 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.02.2017 |
Erledigungs-Az: | VIII R 46/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 08 91 |