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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 100/97
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 8 Satz 4, OWiG § 17 Abs. 4
Schlagwörter Bußgeld, Betriebsausgabe, Bundeskartellamt, Kartellamt, Geldstrafe, Strafe
Rechtsfrage: Ist eine durch Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts verhängte Geldbuße in Höhe des mit ihr abgeschöpften wirtschaftlichen Vorteils als Betriebsausgabe abzugsfähig? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.07.1997
Vorinstanz/AZ: 9 K 4978/93 K, G
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.06.1999
Erledigungs-Az: I R 100/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 19 12