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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 44/07 (BFH)
§§: EStG § 18, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, AO § 41 Abs. 1, BGB § 705, BGB § 134, BGB § 123, StBerG § 5
Schlagwörter Steuerberater, Bestellung, Sozietät, Gesellschaftsvertrag, Nichtigkeit, Verbot, Rückabwicklung, Arglistige Täuschung
Rechtsfrage: Verstößt ein Gesellschaftsvertrag zwischen einem Berufsträger und einem Berufsfremden mit dem Ziel, unbefugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten, gegen ein gesetzliches Verbot (§§ 5, 56 StBerG) mit der Folge, dass der Gesellschaftsvertrag von Beginn an als nichtig anzusehen ist (§ 134 BGB) und damit die eingetretenen Besteuerungsfolgen einer Rückabwicklung gemäß § 41 Abs. 1 AO zugänglich sind? - Inwiefern kann sich eine rückwirkende Unwirksamkeit des Gesellschaftsvertrages auch aus einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach §§ 123, 124 BGB ergeben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.01.2007
Vorinstanz/AZ: 4 K 4321/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1085
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 13 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.08.2010
Erledigungs-Az: VIII R 44/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 39 50