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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 85/94 |
| §§: | HGB § 252 Nr. 4, EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Gewinnausschüttung |
| Rechtsfrage: | Sind im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Dividendenansprüche aus der Beteiligung an der Betriebskapitalgesellschaft abweichend von BFH 8.3.1989, X R 9/86, BStBl 1989 II S. 714 und BFH 19.2.1991, VIII R 106/87, BStBl 1991 II S. 569 nicht stets zeitkongruent zu aktivieren? |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 10.08.1994 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 3664/92 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1995 S. 109 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 31.10.2000 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 85/94 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 05 15 |