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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 130/95
§§: AO 1977 § 69, AO 1977 § 191, AO 1977 § 34
Schlagwörter Aussetzung der Vollziehung, Gesellschaftergeschäftsführer, Grobes Verschulden, Haftung, Verschulden
Rechtsfrage: Kann die Geschäftsführerhaftung nach §§ 69, 34 AO auch dann zum Tragen kommen, wenn die GmbH die Aussetzung der Vollziehung der den nicht gezahlten Steuern zugrundeliegenden Steuerbescheide betreibt?
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 25.09.1995
Vorinstanz/AZ: 5 K 1685/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 402
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.03.1997
Erledigungs-Az: I B 130/95
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen, - neues Aktenzeichen: I R 44/97 - erledigt durch BFH-Urteil vom 19.5.1998, I R 44/97 (NV; Aufhebung des FG-Urteils)