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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 42/03
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Tantieme, Angemessenheit, Gesellschaftergeschäftsführer, Gewinntantieme
Rechtsfrage: Angemessenheit der Gewinntantieme für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Darf im Rahmen der Jahresvergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer der Tantiemeanteil den Prozentsatz von 25 v.H. zum Gesamtjahresgehalt übersteigen (Prüfung der Angemessenheit)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.02.2003
Vorinstanz/AZ: 6 K 6898/00 K, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 30 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2003
Erledigungs-Az: I R 42/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 18 08