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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 26/10 (BFH) |
§§: | StBerG § 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, StBerG § 57 Abs. 4 Nr. 1, StBerG § 64 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Steuerberatungsgesellschaft, Anerkennung, Widerruf, Ausnahmegenehmigung, Inkasso |
Rechtsfrage: | Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft nach Ergänzung (Änderung) des Unternehmensgegenstands um Inkassotätigkeit. Ist die gewerbliche Inkassotätigkeit mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar? Hätte die Kammer anstelle des Widerrufs der Anerkennung ein Tätigkeitsverbot aussprechen müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 24.02.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2185/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 16 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.01.2014 |
Erledigungs-Az: | VII R 26/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 11 46 |