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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 27/08 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Renovierungskosten, Erhaltungsaufwand, Drittaufwand
Rechtsfrage: Erhaltungsaufwand: Sind die für die an die Mutter der Klägerin vermietete Eigentumswohnung in Auftrag gegebenen, aber vom Konto der Mutter beglichenen Handwerkerarbeiten keine bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbaren Erhaltungsaufwendungen, weil diese nicht der Erzielung von Einkünften, sondern der Befriedigung der persönlichen Wohnbedürfnisse der Mutter, die die Wohnung im unrenovierten Zustand gemietet hatte, gedient haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.04.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 2716/06 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 1113
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 30 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2008
Erledigungs-Az: IX R 27/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 15 46