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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 6/99 | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 12 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Instandhaltung, Schönheitsreparaturen, Renovierung | 
| Rechtsfrage: | Nach Auszug des Mieters und vor Selbstnutzung aufgewandte Renovierungskosten insoweit als WK abziehbar, als sie der Mieter hätte tragen müssen? - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.12.1998 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 215/98 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 41 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 17.12.2002 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 6/99 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 22 05 | 
