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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 42/07 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 2, EStG § 12 Nr. 2, EG Art. 12
Schlagwörter Sonstige Einkünfte, Wiederkehrende Bezüge, Freiwillige Zahlung, Ausland, Gemeinschaftsrecht, Diskriminierung, EG, EU
Rechtsfrage: Sind freiwillige Zahlungen eines in Belgien ansässigen, nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Gebers an die in Deutschland lebende Klägerin dieser gemäß § 22 Nr. 1 EStG als steuerpflichtige wiederkehrende Bezüge zuzurechnen (Umkehrschluss aus § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG) oder verstößt diese Auslegung gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 12 EG-Vertrag? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 28.06.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 237/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 09 36
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision