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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 8/98
§§: EStG § 7 Abs. 6, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5
Schlagwörter Einlage, Bodenschatz, Absetzung für Substanzverringerung, Kiesvorkommen, Wirtschaftsgut, Einheitlichkeit
Rechtsfrage: Einlage eines -- nach unentgeltlichem Grundstückserwerb -- im Privatvermögen konkretisierten Bodenschatzes in den neugegründeten Gewerbebetrieb möglich? - Grund und Boden und Kiesvorkommen als einheitliches Wirtschaftsgut? - Ist entgegen BFH BStBl II 1994, 846 eine Absetzung für Substanzverringerung möglich, wenn der Bodenschatz zusammen mit dem Grund und Boden eingelegt wurde? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.11.1997
Vorinstanz/AZ: 8 K 578/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 635
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 71 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2007
Erledigungs-Az: III R 8/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Anfrage beim I. und VIII. Senat gem. § 11 FGO - BFH-Beschluss vom 15.4.2004 - Vorlage an GrS - BFH-Beschluss vom 16.12.2004 - Das Verfahren ist bis zur Entscheidung von GrS 1/05 ausgesetzt - Revision begründet - Aufhebung des Zwischenurteils des FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 04 57