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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 28/04 |
| §§: | UmwStG § 21 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Umwandlung, Antrag, Zeitpunkt, Bestandskraft, Entstrickung, Einbringungsgeborene Anteile, Einbringung |
| Rechtsfrage: | Widerruf des Antrags auf Entstrickung einbringungsgeborener Anteile gemäß § 21 Abs. 2 UmwStG: Kann ein Freiberufler, der seine Einzelpraxis gegen Gewährung von Gesellschafterrechten zum Nennwert eingebracht hat, seinen Antrag auf Entstrickung für die einbringungsgeborenen Anteile gemäß § 21 Abs. 2 UmwStG bis zur Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzung widerrufen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 11.02.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 2917/02 E |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 25 59 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 31.05.2005 |
| Erledigungs-Az: | I R 28/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 30 95 |