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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 112/97 |
§§: | AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 46 Abs. 4 |
Schlagwörter | Erwerb von Erstattungsansprüchen, Abtretung, geschäftsmäßiger Erwerb |
Rechtsfrage: | Abtretung des Lohnsteuererstattungsanspruchs polnischer Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber. Liegt ein Erwerb von Erstattungsansprüchen vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund (ausländischer) gesetzlicher Vorgaben verpflichtet ist Nettolöhne auszuzahlen? Ist bei Anwendung des § 46 Abs. 4 AO 1977 im Einzelfall zu prüfen ob eine Zedentenbenachteiligung gegeben ist oder handelt es sich bei dieser Norm um eine abstrakte Regelung, die nicht von Fall zu Fall ausgelegt werden kann? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 04.06.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 626/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 1159 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.02.1999 |
Erledigungs-Az: | VII R 112/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 12 33 |