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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 38/98
§§: EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Ferienwohnung
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht/WK-Aufteilung bei zeitweise vermieteter/selbstgenutzter und zeitweise leerstehender Ferienwohnung - Kein Abzug der Werbungskostenüberschüsse bei jahrlangen Verlusten trotz guter Auslastung, aber bei relativ konstant hohen Kosten - Totalüberschußprognosezeitraum 50 oder 100 Jahre - Leerstandszeiten bei überdurchschnittlicher Vermietungsdauer -hier: 171 Tage- trotz geringfügiger Eigennutzung dem Vermietungszeitraum zuzurechnen (gegen BMF-Schreiben vom 4. 5. 1994, BStBl I 1994, 285)?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.04.1998
Vorinstanz/AZ: 12 K 3440/96 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 99 02 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.11.2001
Erledigungs-Az: IX R 38/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 67 19