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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 42/19 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grundstück, Vermietung, Abfärbetheorie, Personengesellschaft, Ausgliederung |
Rechtsfrage: | Erzielt eine GbR aus der Vermietung eines Grundstücks gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte, weil auf dem Dach des Vermietungsobjekts eine Photovoltaikanlage betrieben wird, aus der durchgehend negative Einkünfte erzielt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.06.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2245/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 14 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.06.2022 |
Erledigungs-Az: | IV R 42/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: III R 39/19 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 18 29 |