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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 16/18 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, SGB V § 65 a |
Schlagwörter | Krankenversicherung, Beitragsrückerstattung, Bonus, Vorsorgeaufwendungen, Kürzung |
Rechtsfrage: | Mindern die von einer gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms nach § 65 a SGB V überwiegend für allgemein gesundheitsfördernde Aktivitäten gezahlten pauschalen Geldprämien als Beitragsrückerstattung den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.04.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1313/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 13 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.05.2020 |
Erledigungs-Az: | X R 16/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 11 31 |