Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 186/97
§§: EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4, EStG § 66 Abs. 2, EStG § 70 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Einkommensgrenze, Aufhebung, Rückwirkung
Rechtsfrage: Ist die Kindergeldfestsetzung wegen nachträglicher Überschreitung der Einkommensgrenze durch die Unterhaltsberechtigung des ab Mai 1996 verheirateten Kindes gegenüber seinem Ehegatten mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse oder bereits vom Beginn des Kalenderjahres 1996 aufzuheben, weil das Gesetz eine zeitanteilige Ermittlung der Einkünfte und Bezüge nur bei Beginn oder Wegfall der Berufsausbildung des Kindes (§ 32 Abs. 4 S. 2 u.4 EStG) vorsieht? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.08.1997
Vorinstanz/AZ: VII 604/96 Ki
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 109
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.03.2000
Erledigungs-Az: VI R 186/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils