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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 18/03
§§: AO 1977 § 171 Abs. 3 a Satz 3, AO 1977 § 191 Abs. 3, FGO § 100 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Verjährung, Kassation, Auslegung
Rechtsfrage: Ist § 171 Abs. 3 a Satz 3 AO 1977 im Wege der historischen und/oder teleologischen Auslegung über den Wortlaut hinaus auch für den Fall der behördlichen Kassation eines rechtswidrigen Haftungsbescheides während des Klageverfahrens anzuwenden (u.a. deshalb, da das FA sonst die gerichtliche Kassation zur Vermeidung der Festsetzungsverjährung für den Erlass eines neuen Haftungsbescheides erzwingen müsste)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.03.2003
Vorinstanz/AZ: 3 K 122/01 H (U)
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 666
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 26 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.10.2004
Erledigungs-Az: VII R 18/03