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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX B 196/95 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 und 2, § 52 Abs. 21 Satz 2 |
Schlagwörter | Erschließungskosten, Sielanschlußbeitrag |
Rechtsfrage: | Gehört der in Hamburg neben dem Sielbaubeitrag erhobene Sielanschlußbeitrag für die erstmalige Erschließung eines Grundstücks stets zu den Anschaffungskosten für den Grund und Boden? |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.10.1995 |
Vorinstanz/AZ: | III 344/94 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 135 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.10.1996 |
Erledigungs-Az: | IX B 196/95 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Az. IX R 61/96 - erledigt durch BFH-Urteil vom 23.2.1999, IX R 61/96 (NV; Aufhebung des FG-Urteils) |