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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 46/08 (BFH)
§§: ErbStG § 15 Abs. 1 a, ErbStG § 15 Abs. 1, ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, BGB § 1759, BGB § 1764
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Steuerklasse, Adoption, Adoptivkind
Rechtsfrage: Erbschaftsteuerliche Einordnung von ehemaligen Adoptivkindern. Sind ehemalige Adoptivkinder im Verhältnis zu den früheren Adoptiveltern in die Erbschaftsteuerklasse I einzuordnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.07.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 114/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 34 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.03.2010
Erledigungs-Az: II R 46/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 12 86