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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 71/04 |
| §§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 |
| Schlagwörter | Zinsen, Lebensversicherung, Kapitaleinkünfte |
| Rechtsfrage: | Ist die nachträglich vereinbarte Verlängerung eines Lebensversicherungsvertrages steuerlich als neuer Vertrag zu behandeln, wenn der ursprüngliche Vertrag keine Option für eine Laufzeitverlängerung enthält und faktisch durch die Vertragsverlängerung die Versicherungssumme aufgestockt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 15.07.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 654/98 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 06 18 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 06.07.2005 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 71/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 41 71 |