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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 3/13 (BFH) | 
| §§: | EStG § 52 Abs. 55 j Satz 1, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1, EStDV § 56 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, GG Art. 3 | 
| Schlagwörter | Pflichtveranlagung, Anwendungsvorschrift, Verfassungsmäßigkeit, Rückwirkung, Steuererklärungspflicht | 
| Rechtsfrage: | Verstößt die durch § 52 Abs. 55 j Satz 1 EStG erfolgte Rückbewirkung des Anwendungsbereichs des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes (durch den nachträglichen Wegfall einer einmal bestehenden Steuererklärungspflicht und der dadurch schon begründeten Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung) und der Steuergerechtigkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 18.12.2012 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 3166/09 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 17.07.2014 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 3/13 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 27 13 | 
