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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 53/17 (BFH) |
§§: | EStG § 35 a Abs. 3 |
Schlagwörter | Handwerkerleistung, Außenanlagen, Neubau, Herstellung, Bezugsfertigkeit, Haushaltsaufnahme |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen gehören Handwerkerleistungen (hier: erstmaliger Außenputz und Außenanlagen) zu den nach § 35 a Abs. 3 EStG begünstigten Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Abgrenzung zu den nicht begünstigten Handwerkerleistungen im Rahmen von Neubaumaßnahmen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 07.11.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6199/16 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2018 S. 219 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 25 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.07.2018 |
Erledigungs-Az: | VI R 53/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |