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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 50/17 (BFH) |
§§: | EStG § 35 a Abs. 4 Satz 1, EStG § 35 a Abs. 3 Satz 1 |
Schlagwörter | Handwerkerleistung, Erschließungskosten, Gemeinde, Grundstück, Haushalt, Modernisierung |
Rechtsfrage: | Ob und in welchem Umfang sind die auf das öffentliche Straßenland vor dem Grundstück des Steuerpflichtigen entfallenden Kosten für den Ersatz einer unbefestigten Sandstraße durch eine asphaltierte Straße durch die zuständige Gemeinde als Handwerkerleistungen in einem Haushalt (räumlich-funktionaler Zusammenhang) gemäß § 35 a Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 35 a Abs. 3 Satz 1 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3130/17 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2018 S. 42 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 23 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.04.2020 |
Erledigungs-Az: | VI R 50/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 15 90, SIS 20 11 60 |