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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 44/17 (BFH) |
§§: | EStG § 11, EStG § 19, GmbHG § 42 a Abs. 2 |
Schlagwörter | Zufluss, Tantieme, Beherrschender Gesellschafter, Verlustrücktrag, Fremdvergleich |
Rechtsfrage: | Ist auch bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses der vertragsgemäße Fälligkeitszeitpunkt für den Zufluss der Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter maßgeblich? - Ob und unter welchen Voraussetzungen ist ein Verlustrücktrag für die Berechnung der Tantieme vorzunehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 24.08.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1418/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2018 S. 32 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 19 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.04.2020 |
Erledigungs-Az: | VI R 44/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 11 34 |