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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 24/18 (BFH) |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. d |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Pacht, Miete |
Rechtsfrage: | Sind Miet- und Pachtzinsen anteilig gemäß § 8 Nr. 1 Buchstabe d GewStG dem Gewinn hinzuzurechnen, soweit sie zu Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens geführt haben, die vor dem Bilanzstichtag (unterjährig) aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.03.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 243/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 09 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.07.2020 |
Erledigungs-Az: | III R 24/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 17 28 |