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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 47/09 (BFH)
§§: EStG § 5 a Abs. 4
Schlagwörter Tonnagebesteuerung, Unterschiedsbetrag, Bauvertrag, Schwebendes Geschäft, Wirtschaftsgut
Rechtsfrage: Ist ein Schiffsbauvertrag als schwebendes Geschäft ein Wirtschaftsgut i.S. des § 5 a Abs. 4 Satz 1 EStG und ist folglich aufgrund gestiegener Schiffsbaupreise während der Bauphase ein Unterschiedsbetrag gemäß § 5 a Abs. 4 Satz 2 EStG festzustellen, oder sind in die Feststellung von Unterschiedsbeträgen nur solche Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die in einem nach den §§ 4 Abs. 1, 5 EStG und 238 ff HGB erstellten Jahresabschluss zu bilanzieren wären? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 11.09.2009
Vorinstanz/AZ: 3 K 163/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.11.2012
Erledigungs-Az: IV R 47/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 02 23