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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 50/09 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 3, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Optionsprämie, Optionsgeschäft, Optionsschein, Option, Spekulation
Rechtsfrage: Fehlgeschlagenes Optionsgeschäft: Kosten für den Erwerb von Optionsscheinen, die der Erwerber bei Ende der Laufzeit verfallen lässt, als sog. vergebliche oder fehlgeschlagene Aufwendungen einkommensteuerlich berücksichtigungsfähig (entgegen BFH-Urteilen vom 19.12.2007 IX R 11/06, BStBl II 2008 S. 519; vom 9.10.2008 IX R 69/07, BFH/NV 2009 S. 152)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 08.10.2009
Vorinstanz/AZ: 15 K 1050/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 222
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2012
Erledigungs-Az: IX R 50/09
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren IX R 50/09 ruht gemäß Beschluss vom 8.9.2010 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 1710/10.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 28 23