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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 40/20 (BFH) |
§§: | EStG § 33, HeimG § 1 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Unterbringungskosten, Pflege, Behinderung, Krankheitskosten |
Rechtsfrage: | Ist Voraussetzung für die Anerkennung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unterbringung (hier: in einer Pflegewohngemeinschaft in Form einer selbstverantworteten Wohngruppe i.S. der §§ 24 Abs. 2, 25 WTG NW) als außergewöhnliche Belastungen - krankheitsbedingte Unterbringung -, dass der Steuerpflichtige in einem Heim i.S. des § 1 HeimG bzw. einer Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot i.S. des § 18 WTG NW untergebracht ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 30.09.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1858/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 04 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.08.2023 |
Erledigungs-Az: | VI R 40/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 16 79 |