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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 3/15 (BFH)
§§: KStG § 32 a Abs. 2
Schlagwörter Verdeckte Einlage, Änderung, Verjährung, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Auslegung und zeitliche Anwendung des § 32 a KStG: Ist § 32 a Abs. 2 KStG zur Folgeänderung eines Körperschaftsteuerbescheides analog auf Fälle anwendbar, in denen der Einkommensteuerbescheid gegenüber einem Gesellschafter wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen geändert wurde? Scheidet eine Änderung nach § 32 a KStG im Streitfall für die Jahre 1999 und 2000 bereits deswegen aus, weil zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 19.11.2014
Vorinstanz/AZ: 1 K 2416/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 02 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.12.2015
Erledigungs-Az: I R 3/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 10 00