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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 79/14 (BFH)
§§: EStG § 50 d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2, DBA-USA Art. 15 Abs. 1, DBA-USA Art. 23 Abs. 2, EStG § 19 Abs. 1
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Arbeitslohn, Aktienoption, Progressionsvorbehalt
Rechtsfrage: Zuweisung des Besteuerungsrechts für geldwerten Vorteil aus der Gewährung von Aktienoptionen (Stock Options), für den im Zeitpunkt der Optionsausübung unbeschränkt steuerpflichtigen Kläger: Verbleibt das Besteuerungsrecht für die auf Zeiten der Ansässigkeit in den USA entfallenden Vorteilsanteile auch insoweit in den USA als dem damaligen Ansässigkeitsstaat, wie der Arbeitnehmer seinerzeit Dienstreisen nach Deutschland unternommen hat? Freistellung nach DBA oder (teilweiser) Besteuerungsrückfall nach § 50 d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 n.F./2009? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.11.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 4033/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 410
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 02 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.03.2016
Erledigungs-Az: I R 79/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 47