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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 102/01 |
| §§: | EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, AO 1977 § 37 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Rückforderung, Weiterleitung, Berechtigter |
| Rechtsfrage: | Kann in "Weiterleitungsfällen" nur dann im Billigkeitswege auf eine Rückforderung des Kindergeldes ( wegen Wechsel der Haushaltszugehörigkeit des Kindes) vom nachrangig Berechtigten verzichtet werden, wenn beide Elternteile die Weiterleitung des Kindergelds einvernehmlich bestätigen? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 25.02.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 3531/98 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.02.2003 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 102/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 36 84 |