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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 39/04 |
| §§: | GrEStG § 8, GrEStG § 9 |
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Erbbaurechtsvertrag, Bauerrichtungskosten, Einheitlicher Vertrag, Einheitliches Vertragswerk |
| Rechtsfrage: | Erbbaurechtsvertrag - Bauerrichtungskosten - einheitliches Vertragswerk: Sind neben den Kosten für den Erwerb des Erbbaurechts an einem Grundstück auch die Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, weil ein einheitliches Vertragswerk vorliegt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 08.01.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 108/02 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 13 77 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 02.03.2006 |
| Erledigungs-Az: | II R 39/04 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 38 80 |