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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 65/99
§§: AO 1977 § 174 Abs. 4
Schlagwörter Änderung, Bindung, Urteil, Feststellungsbescheid, Versicherungsentschädigung
Rechtsfrage: Durfte der Feststellungsbescheid gem. § 174 Abs. 4 AO 1977 dahin geändert werden, dass eine Versicherungsentschädigung als laufender Gewinn zu behandeln ist, obwohl das FG vorher bereits durch rechtskräftiges Urteil entschieden hatte, dass die Versicherungsentschädigung keinen Aufgabegewinn darstellt? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.07.1999
Vorinstanz/AZ: 13 K 1720/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.06.2000
Erledigungs-Az: IV R 65/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 14 25