Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 94/15 (BFH)
§§: AStG § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a, AStG § 14, AStG § 7 Abs. 1, EG Art. 43, EG Art. 48, AEUV Art. 49, AEUV Art. 54
Schlagwörter Hinzurechnungsbesteuerung, Passive Einkünfte, Wirtschaftliche Tätigkeit, Niederlassungsfreiheit, Außensteuerrecht
Rechtsfrage: 1. Ist § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a AStG dahingehend einschränkend auszulegen, dass die Vorschrift keine Anwendung findet, wenn keine Lizenzen von inländischen Anteilseignern oder deren Konzernunternehmen erworben werden? - 2. Setzt eine von der Niederlassungsfreiheit geschützte Verflechtung mit dem Markt des Ansässigkeitsstaates voraus, dass dort gezielt bestimmte Ressourcen, z. B. besonders günstige oder entsprechend der Tätigkeit besonders ausgestattete Räumlichkeiten, Maschinen, gut ausgebildetes Personal oder besondere Produktionsbedingungen, genutzt werden? - 3. Erfordert eine wirkliche wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des EuGH-Urteils Cadbury Schweppes (Rs C-196/04, EU:C:2006:544), dass die wirtschaftliche Kernfunktion vom Ansässigkeitsstaat aus selbst ausgeübt und das Personal beschäftigt wird, das erforderlich ist, um das Kerngeschäft selbständig zu betreiben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.11.2015
Vorinstanz/AZ: 10 K 1410/12 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 453
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 06 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.06.2018
Erledigungs-Az: I R 94/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 15 51