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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 89/01
§§: EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. g, AO 1977 § 42
Schlagwörter Dividendenstripping, Gestaltungsmissbrauch, Anrechnung, Körperschaftsteuer, Wertpapier
Rechtsfrage: Kann eine inländische GmbH, die für ein niederländisches Unternehmen Reihengeschäfte der sog. Ketten-Wertpapier-Leihe tätigt, die Körperschaftsteuer nur eingeschränkt anrechnen, weil möglicherweise ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO 1977 vorliegt, da die Wertpapiergeschäfte nur dazu dienen, das Körperschaftsteuer-Anrechnungsguthaben für nichtanrechnungsbefugte Investoren nutzbar zu machen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 17.07.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 290/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 83 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.05.2002
Erledigungs-Az: I R 89/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen