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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 40/00 |
§§: | EStG § 10 e Abs 4, EStG § 7 b Abs 5, BerlinFG § 15 Abs 5 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Objektverbrauch, Berlin, Verbindliche Zusage |
Rechtsfrage: | Steuerbegünstigungen nach §§ 10 e, 34 f EStG für ein (nach Rückumzug in Niedersachsen erworbenes) Einfamilienhaus, wenn die Ehegatten zuvor bereits für zwei Eigentumswohnungen in Berlin (West) erhöhte Absetzungen nach § 15 BerlinFG in Anspruch genommen hatten. Sind die Berliner Wohnungen nach § 15 Abs. 5 BerlinFG (berufsbedingter Zuzug) vom Objektverbrauch ausgenommen bzw. sind die Steuerbegünstigungen nach Treu und Glauben - aufgrund verbindlicher Zusage des Sachbearbeiters im Einspruchsverfahren - zu gewähren? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 851/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 562 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.06.2001 |
Erledigungs-Az: | IV R 40/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 11 78 |