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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 99/99
§§: EStG § 4 Abs. 4, KStG § 8 Abs. 3 S. 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Eigenkapital, Betrieb gewerblicher Art, Eigenbetrieb, Widmungskapital, Zinsen
Rechtsfrage: Stellen Zinsen, die ein kommunaler Eigenbetrieb der Trägerkörperschaft für die Überlassung des Betriebskapitals zahlt, nur insoweit Betriebsausgaben dar, als diese nach den einschlägigen Vorschriften des kommunalen Eigenbetriebsrechts nicht als Eigenkapital anzusehen ist? Ist eine Vereinbarung, wonach jeweils der Teil des Kapitals, der die erforderliche Mindest-Eigenkapitalquote übersteigt, dem Eigenbetrieb als Darlehen überlassen sein soll, der Besteuerung nicht zugrunde zu legen, wenn eine entsprechende Herabsetzung des Widmungskapitals unterbleibt?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.06.1999
Vorinstanz/AZ: VI 27/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 1043
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.10.2000
Erledigungs-Az: I B 99/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 54 51