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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 26/20 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 3 c Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40 |
Schlagwörter | Gesellschafterdarlehen, Zinsen, Halbabzugsverbot, Konzern, Organschaft |
Rechtsfrage: | Ist das Halbabzugsverbot auf Zinszahlungen von Gesellschaftern an Personengesellschaften, an denen sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind (sog. unternehmensgruppeninterne Darlehen), nicht anzuwenden? Gilt dies auch für Zinszahlungen einer Kapitalgesellschaft, deren Einkommen einer Personengesellschaft als Organträgerin zugerechnet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 16.07.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 190/17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2023 |
Erledigungs-Az: | IV R 26/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 03 56 |