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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 33/08 (BFH)
§§: EStG § 9, EStG § 19, BGB § 1587 a, BGB § 1587 b, BGB § 1587 o
Schlagwörter Ausgleichszahlung, Altersversorgung, Versorgungsausgleich, Werbungskosten, Wirtschaftlicher Zusammenhang
Rechtsfrage: Sind an die geschiedene Ehefrau geleistete Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs betreffend die Anwartschaft des Ehemannes auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (spätere Einkünfte nach § 19 EStG) bei von diesem nicht zu vertretender Umwandlung des Versorgungsträgers als vorab entstandene Werbungskosten zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 04.07.2008
Vorinstanz/AZ: 7 K 235/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 1785
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 37 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.06.2010
Erledigungs-Az: VI R 33/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 32 14