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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 39/16 (BFH) |
§§: | SpielbkG MV § 7, GG Art. 12, GG Art. 14, RL 2006/112/EG |
Schlagwörter | Spielbank, Spielbankabgabe, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit einer Spielbankabgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2011: Ist die in § 7 Spielbankgesetz geregelte Höhe der Spielbankabgabe verfassungsgemäß? Hat die Abgabe erdrosselnde Wirkung? Verstößt die Spielbankabgabe gegen Unionsrecht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 20.01.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 234/13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.07.2018 |
Erledigungs-Az: | IX R 39/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |