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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 39/16 (BFH)
§§: SpielbkG MV § 7, GG Art. 12, GG Art. 14, RL 2006/112/EG
Schlagwörter Spielbank, Spielbankabgabe, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit einer Spielbankabgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2011: Ist die in § 7 Spielbankgesetz geregelte Höhe der Spielbankabgabe verfassungsgemäß? Hat die Abgabe erdrosselnde Wirkung? Verstößt die Spielbankabgabe gegen Unionsrecht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 20.01.2016
Vorinstanz/AZ: 3 K 234/13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.07.2018
Erledigungs-Az: IX R 39/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet