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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 25/11 (BFH)
§§: FGO § 100 Abs. 1, GG Art. 100 Abs. 1, GG Art. 3, GG Art. 12 Abs. 1
Schlagwörter Spielvergnügungsteuer, Verfassungsmäßigkeit, Vorlage, Gleichbehandlungsgrundsatz
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit der berlinerischen Spielvergnügungsteuer im Jahr 2000: Inwieweit hat die Anwendungsregelung eines vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß erklärten Landesgesetzes eines Bundeslandes Auswirkung auf die Anwendbarkeit eines vergleichbaren, verfassungswidrigen Landesgesetzes eines anderen Bundeslandes? War der Stückzahlmaßstab zur Bemessung der Berliner Spielvergnügungsteuer verfassungswidrig, und ist der auf diesem Ermittlungssystem basierende Bescheid rechtswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 08.02.2011
Vorinstanz/AZ: 6 K 6080/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 25 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.09.2011
Erledigungs-Az: II R 25/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 39 20