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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 23/96 |
| §§: | EStG § 5 |
| Schlagwörter | Abschlußgebühr, Bausparkasse, Passivierung, Rechnungsabgrenzung |
| Rechtsfrage: | Kann eine Bausparkasse für die vereinnahmten Abschlußgebühren einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 31.01.1996 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 11/94 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 531 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.02.1998 |
| Erledigungs-Az: | I R 23/96 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 12 13 |