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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 110/10 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, DBA-Spanien Art.10 Abs. 1, DBA-Spanien Art. 10 Abs. 4
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Einkünfteerzielungsabsicht, Ausländische Kapitalgesellschaft, Ferienhaus
Rechtsfrage: Führt die unentgeltliche Überlassung einer im Besitz einer ausländischen Kapitalgesellschaft befindlichen Immobilie an die Anteilseigner bei diesen zu Einkünften aus Kapitalvermögen in Form von verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn die Gesellschaft mangels einer auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit keiner Einkommensbesteuerung unterliegt? Hat Deutschland das Besteuerungsrecht an einer solchen verdeckten Gewinnausschüttung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.10.2010
Vorinstanz/AZ: 3 K 1347/09 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 05 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.06.2013
Erledigungs-Az: I R 109-111/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 25 90