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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 17/17 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Sonderbetriebsvermögen, Teilbetrieb, Abspaltung, Entnahme, Vermögensübergang, Stille Reserven
Rechtsfrage: Führt die Abspaltung eines Teilbetriebs einer AG, deren Aktien die Kommanditisten der Klägerin zu je 50 % in ihrem Sonderbetriebsvermögen halten, auf eine im Privatvermögen der Kommanditisten gehaltene andere Kapitalgesellschaft, zu einer Entnahme desjenigen Kommanditisten, der an der übernehmenden Kapitalgesellschaft mit einem geringeren Anteil als 50 % beteiligt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 02.11.2017
Vorinstanz/AZ: 13 K 1170/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 05 02
Erledigendes Gericht: bfj
Erledigungs-Datum: 28.05.2020
Erledigungs-Az: IV R 17/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG