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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 14/06 |
§§: | EStG § 17 Abs. 1 Satz 3, EStG § 17 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Anwartschaft, Wesentliche Beteiligung |
Rechtsfrage: | Entstehung eines dinglichen Anwartschaftsrechts auf eine wesentliche Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG durch eine Call-Option, mit der ein wesentlich beteiligter GmbH-Gesellschafter dem Mehrheitsgesellschafter die Abtretung seines Geschäftsanteils anbietet mit der Folge der Versteuerung des aus der Veräußerung der Call-Option erzielten Gewinns nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG? Setzt der Anwartschaftsbegriff des § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG voraus, dass sich der Anspruch gegen die Gesellschaft und nicht gegen die Gesellschafter richtet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 15.02.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2393/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 19 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2007 |
Erledigungs-Az: | VIII R 14/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 13 71 |