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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 21/18 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 3 Satz 1, EStG § 18 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Gesamthandsvermögen, Sonderbetriebseinnahme, Zurechnung, Veruntreuung, Bargeschäft, Entnahme
Rechtsfrage: Kann bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung eine vom vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel abweichende Zurechnung von durch eine Betriebsprüfung nachträglich festgestellten Mehrergebnissen bei einer Personengesellschaft durch den Ansatz von Sonderbetriebseinnahmen erfolgen, wenn ein Gesellschafter Vermögenswerte in Form von Bareinnahmen und auf seinem Privatkonto eingelösten Schecks veruntreut? Kann dieser Vorgang einen Betriebsausgabenabzug bei der GbR begründen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 26.04.2018
Vorinstanz/AZ: 11 K 789/14 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 09 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.07.2021
Erledigungs-Az: VIII R 21/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 15 88