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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 25/06
§§: EStG § 4 Abs. 2 Satz 1, EStG § 4 Abs. 2 Satz 2, EStG § 13
Schlagwörter Bilanzänderung, Bilanzberichtigung
Rechtsfrage: Bilanzänderung: Ist die Änderung des Gewinns, die nicht auf der Änderung des Ansatzes eines Wirtschaftsguts oder eines Rechnungsabgrenzungsposten beruht (hier: Gewinnänderung nach Betriebsprüfung wegen Verbuchung betrieblicher Einnahmen als Einlagen), eine Bilanzberichtigung im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG, die ihrerseits eine Bilanzänderung im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ermöglicht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 02.03.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 30482/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 24 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2007
Erledigungs-Az: IV R 25/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 35 34