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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 4/03
§§: EStG § 9 a Nr. 2
Schlagwörter Geldbeschaffungskosten, Finanzierungskosten, Notargebühren, Gerichtskosten
Rechtsfrage: Geldbeschaffungskosten: Sind die für eine Grundschuldbestellung entstandenen Kosten (Notargebühren und Gerichtskosten) gemäß § 9 a Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG a.F. neben dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 42 DM/qm als sofort abzugsfähige Werbungskosten zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 06.11.2002
Vorinstanz/AZ: 3 K 2291/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 27 31
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision