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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 56/00
§§: EStG § 62 Abs. 2 Satz 1, AuslG § 5 Nr. 1, AuslG § 5 Nr. 2, AuslG § 3
Schlagwörter Kindergeld, Ausländer, Ortskraft, Aufenthaltstitel
Rechtsfrage: Haben die bei einer Botschaft tätigen ausländischen Arbeitnehmer (Ortskräfte) durch den Besitz eines "Gelben Ausweises" oder eines "Dienstvisums" die für die Gewährung von Kindergeld notwendige Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis erworben oder ist - wegen der Nichtanwendung der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 AuslG auf diesen Personenkreis - ihr Aufenthalt genehmigungspflichtig? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 07.10.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 179/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 222
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.07.2007
Erledigungs-Az: III R 56/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 00 70