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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 60/11 (BFH) |
§§: | EStG § 33, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Adoption, Krankheit, Zwangsläufigkeit, Verfassungswidrigkeit |
Rechtsfrage: | Können Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden? - Gleichstellung mit Fällen einer heterologen Insemination? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 10.10.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1880/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 02 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.03.2015 |
Erledigungs-Az: | VI R 60/11 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an Großen Senat des BFH durch BFH-Beschluss vom 18.4.2013 - VI R 60/11 = SIS 13 22 47 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 15 01 |