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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 5/07
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Auslandsreise, Sprachkurs, Lehrer
Rechtsfrage: Können Aufwendungen für eine Auslands(Sprach-)reise nach Dublin einer hierfür vom Dienst befreiten Lehrerin für Englisch und Religion in abziehbare Erwerbsaufwendungen und nicht abziehbare Aufwendungen für private Lebensführung aufgeteilt werden und welcher Aufteilungsmaßstab ist hierfür heranzuziehen, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile der Reise nicht abschließend feststellbar sind und die Reise in nicht geringem Umfang der allgemeinen Information über die geographischen, wirtschaftlichen und sonstigen Besonderheiten Irlands gedient hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.06.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 95/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 12 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.04.2010
Erledigungs-Az: VI R 5/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 15 79