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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 38/10 (BFH)
§§: KStG § 37 Abs. 5, InsO § 95 Abs. 1, InsO § 96, BGB § 158
Schlagwörter Körperschaftsteuerguthaben, Insolvenz, Bedingung, Ausschüttung
Rechtsfrage: Zulässigkeit der Aufrechnung mit Körperschaftsteuerguthaben nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Begründung des Körperschaftsteuerguthabens? Durchführung der Ausschüttung als Eintritt einer Bedingung gemäß § 95 Abs. 1 InsO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.05.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 408/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 24 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2011
Erledigungs-Az: I R 38/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 23 16