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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 51/04 |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, GewStR 1990 Abschn. 47 Abs. 7 Nr. 1 |
Schlagwörter | Dauerschuld, Zinsen, Leasing |
Rechtsfrage: | Werden in Leasingfällen, in denen die Leasinggegenstände dem Leasingnehmer zuzurechnen sind, die zur Finanzierung der Leasinggegenstände aufgenommenen Kredite zu Dauerschulden, wenn die Finanzierung über einen Zeitraum von sechs Jahren hinausgeht (Abschn. 47 Abs. 7 Nr. 1 Sätze 11 bis 13 GewStR 1990)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 17.05.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 17 K 5816/01 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 02 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2006 |
Erledigungs-Az: | VIII R 51/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 06 09 |