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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 2/17 (BFH) |
§§: | EStG § 11 Abs. 2 Satz 2, AO § 108 Abs. 3, UStG § 18 Abs. 1 Satz 4, EStG § 4 Abs. 3 |
Schlagwörter | Zufluss, Fälligkeit, Regelmäßig wiederkehrende Ausgabe, Umsatzsteuervorauszahlung, Frist |
Rechtsfrage: | Ist § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG so auszulegen, dass § 108 Abs. 3 AO für die Umsatzsteuervorauszahlung keine Bedeutung hat, sofern das Ende der Frist des § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG auf einen Samstag oder Sonntag fällt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1092/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 10 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.06.2018 |
Erledigungs-Az: | X R 2/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 16 81 |